Gemäß
Erlass des Schulministeriums NRW vom 27.06.2012 wurde der Einsatz von grafikfähigen Taschenrechnern (GTR)
ab dem Schuljahr 2014/15 in der gymnasialen Oberstufe verbindlich vorgeschrieben. Der Einsatz im Abitur erfolgte erstmals beim Zentralabitur 2017.
Nachdem Anfang 2014 von verschiedenen Seiten erhebliche Kritik an der geplanten Einführung von GTR laut wurde, reagierte das Schulministerium mit einem Ergänzungserlass vom 10.04.2014. Dieser Erlass bezieht sich lediglich auf solche Fälle, in denen eine Schule von der auch bisher schon vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen möchte, mit CAS-Systemen zu arbeiten. Die einzige Neuerung besteht darin, dass in solchen Fällen unter bestimmten, im Ergänzungserlass genau spezifizierten Umständen anstelle von CAS-Taschenrechnern („Handhelds“) auch andere Hardware mit CAS-Software eingesetzt werden kann.
In jedem Fall waren die mathematischen Fachkonferenzen aufgefordert, sich rechtzeitig einen Überblick über das Angebot an GTR zu verschaffen und dann zu entscheiden, welches Modell als Referenzgerät an der Schule eingeführt werden soll. Zu beachten war dabei der Anforderungskatalog des Schulministeriums, der festlegt, welche Funktionalität die eingesetzten GTR mitbringen müssen (Anforderungen „NRW 2014“). Keine einfache Aufgabe für die Fachkonferenzen, denn es waren zwischenzeitlich mehr als zehn verschiedene Modelle mehrerer Hersteller auf dem Markt, die ein riesiges Funktionsangebot mitbringen und sich in ihrer Bedienung teils erheblich unterscheiden.
All das ist nun Geschichte. Das „Experiment GTR" wurde nach 11 Jahren beendet, im Abitur 2025 kam der GTR letztmals zum Einsatz. Das „neue Normal“ wurde im September 2022 verkündet: das „Modulare Mathematik-System“ (MMS). Ein Sammelsurium an mathematischer Funktionalität, das unter anderem ein Computeralgebrasystem (CAS) enthält, aber eben auch weitere Module, etwa zur vektoriellen Geometrie und zur Darstellung von Funktionsgraphen. Das Schulministerium hat dazu konkrete Funktionalitätsvorgaben veröffentlicht.
Ein solches MMS kann als Softwarelösung auf Computern oder Tablets zu Einsatz kommen oder als „Handheld“ – so heißen inzwischen die früheren CAS-Rechner.
Soll das MMS auch in Klausuren und in den Abiturprüfungen ab 2026 eingesetzt werden, dann muss es „prüfungssicher“ sein.
Alternativ kann vorläufig an Stelle eines MMS als Standardlösung auch ein wissenschaftlicher Taschenrechner (WTR) eingesetzt werden. Ob und wie lange das so bleibt, ist derzeit noch offen.
Für diese Website bedeutet diese Entwicklung, dass ein größerer Teil der hier zusammengetragenen Informationen und Überlegungen an Bedeutung eingebüßt oder sie ganz verloren hat. Einen vollständigen Umbau und die Anpassung an die neuen Gegebenheiten in NRW kann ich zeitlich aber nicht bewältigen – somit bleiben auch die inzwischen obsoleten Teile so, wie sie sind.